Feng Shui Ausbildung

Förderung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich die Ausbildung zum Feng-Shui-Berater und die anschließenden Fortbildungen fördern zu lassen. Neben der Bildungsprämie des Bundes gibt es zahlreiche Programme der einzelnen Bundesländer. Diese Förderungen wurden unter www.Foerderdatenbank.de zusammengefasst und sind hier für die einzelnen Bundesländer abrufbar. Im Folgenden eine Auswahl:

Die Bildungsprämie des Bundes

Personen ab 25 Jahren, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind (angestellt oder selbstständig) und deren zu versteuerndes Einkommen 20.000 (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) jährlich nicht übersteigt, bekommen einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent für eine Weiterbildungsmaßnahme, die maximal 1.000 Euro kosten darf. Infos unter www.Bildungspraemie.info oder über die kostenfreie Service-Hotline 0800/262 3000.

Weiterbildung in Brandenburg ILB

Die ILB bezuschußt bis zu 70% von individuellen und arbeitsplatzunabhängigen berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für:

Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen, Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg, rechtsfähige Vereine mit Sitz im Land Brandenburg, öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg.

Das Weiterbildungssparen

Arbeitnehmer, die per Arbeitnehmer-Sparzulage ein Ansparguthaben gebildet haben, können aus diesem Guthaben eine individuelle berufliche Weiterbildung finanzieren. Infos unter www.Bildungspraemie.info/Weiterbildungssparen oder über die kostenfreie Service-Hotline 0800/262 3000.

Bildungsscheck Land Brandenburg

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg erhalten bis zu 500 Euro Förderung, wenn die Fortbildung mehr als 750 Euro kostet. Die Selbstbeteiligung liegt bei mindestens 30 Prozent. Weitere Infos unter www.lasa-brandenburg.de.

Sie sind an einer Beraterausbildung interessiert?

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch! Rufen Sie uns einfach an, wir sind Montags bis Freitags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter: 030 / 211 17 71 erreichbar. Oder füllen Sie einfach das Formular aus.

Beraterausbildung

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Der Bildungsscheck NRW

Personen, die in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 Euro (60.000 bei Verheirateten) nicht übersteigt, erhalten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent, maximal jedoch 500 Euro. Die Kursgebühr muss mindestens 500 Euro betragen. Bis Mitte 2015 soll die Förderung auf bis zu 2000 Euro steigen. Weitere Infos unter www.Bildungsscheck.com.

Weiterbildungsbonus der Stadt Hamburg

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450 Euro monatlich verdienen, erhalten 50 bis 100 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet, maximal jedoch 1.500 Euro. Der Weiterbildungsbonus wird vom Arbeitgeber beantragt. Weitere Informationen unter: www.weiterbildungsbonus.net.