Staatlich geprüfter Feng-Shui-Berater

und "Diplom-Feng-Shui-Berater" gibt es nicht!

Aktuell gibt es weder ein Universitäts- noch ein Fachhochschulstudium, das zum Tragen des Titels „Diplom-Feng-Shui-Berater“ berechtigen würde. Auch ein „Staatlich anerkannter Feng-Shui-Berater“ existiert nicht, da die Ausbildungsinhalte nicht klar geregelt sind und es keine staatliche Zertifizierungsstelle gibt. Wer sich trotzdem so nennt, ist genau genommen ein Hochstapler und muss mit Abmahnungen durch Anwälte oder sogar strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Schon die erste kann 300 bis 400 Euro kosten, die zweite liegt in der Regel bei über 2000 Euro.

Feng Shui an der Universität

Auch ein Hochschulstudium mit Diplom-Abschluss berechtigt nicht zum Führen des Titels „Diplom-Feng-Shui-Berater“. Das Diplom ist stets an eine bestimmte Fachrichtung gebunden, die im Titel genannt werden muss. Man kann den Titel also nicht einfach an Feng Shui „ankleben“. Ein Beispiel: Nach einem abgeschlossenen Architekturstudium und einer erfolgreichen Feng Shui-Berater-Ausbildung bei uns darf man sich „Dipl.Ing.Arch. (Diplom-Ingenieur des Fachbereichs Architektur) und zertifizierter Feng-Shui-Berater FSCB“ nennen.

Staatlich anerkannter Fernstudiengang Feng Shui

Es gibt zwar einen staatlich anerkannten Fernstudiengang "Feng Shui", dieser wird aber von staatlicher Seite nicht auf seine Inhalte hin geprüft, sondern nur auf seinen formalen und pädagogischen Aufbau. Wer sollte die Inhalte auch prüfen? Es gibt nur wenige Sinologen, die überhaupt bereit sind, sich in der Öffentlichkeit zu Feng Shui zu äußern. Die meisten Autoren zeitgenössischer Feng-Shui-Bücher können nicht einmal chinesisch.

"Staatlich anerkannt" heißt: Gesetzesvorlage zur Ausbildung!

Weiterhin berechtigt auch die Teilnahme an einem "staatlich geprüften Fernlehrgang" nicht zum Führen des Titels "Staatlich anerkannter Feng-Shui-Berater". Dazu müsste es eine Gesetzesvorlage geben, in der unter anderem die Ausbildungsinhalte klar festgelegt sind. Ein Beispiel dafür wären verschiedene Heilberufe wie z.B. Krankenschwestern. Diese staatliche Prüfung gibt es jedoch längst nicht für alle Berufe. Sogar eine Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule würde Sie nicht zum Führen des Titels "staatlich anerkannter Feng-Shui-Berater" berechtigen!

"Prof. Dr. Feng Shui"

Das Führen eines käuflich erworbenen Titels ist meist verboten. Auch regulär im Ausland erworbene Titel werden in Deutschland nicht unbedingt anerkannt. Eine Genehmigung zum Tragen des Titels können die Kultusminister der Bundesländer erteilen, jedoch nur, wenn der im Ausland erworbene akademische Grad mit einem inländischen vergleichbar ist. So sind zum Beispiel die Anforderungen zur Erlangung der Professorenwürde in China in etwa vergleichbar mit einem Doktorgrad in Deutschland.

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"Diplom Feng-Shui-Berater" wird teuer...

Wer in Deutschland trotzdem einen Titel wie "Diplom Feng-Shui-Berater" oder "staatlich anerkannter Feng-Shui-Berater" trägt, macht sich zum willkommenen Opfer aller Abmahnvereine und arbeitlosen Rechtsanwälte in diesem Land. Die erste Abmahnung kann schon schnell mal 300,- bis 400,- EUR kosten, die zweite Abmahnung liegt in der Regel oft schon bei über 2000,- EUR.

Zertifizierter Feng Shui Berater

Der Berufsverband für Feng Shui und Geomantie e.V. bemüht sich seit Jahren um einheitliche Ausbildungsstandards und zertifiziert Schulen. Bevor Sie also eine Feng Shui-Berater-Ausbildung beginnen, prüfen Sie bitte, ob die Ausbildung den hohen Standards des FSCB entspricht und werden Sie misstrauisch, wenn mit Titeln gewedelt wird.